FAQ
Was passiert, wenn ich kurz vor Reiseantritt merke, dass meine Reisedokumente abgelaufen sind?
I.d.R ist es möglich, innerhalb von drei Werktagen einen Express-Reisepass zu erhalten. Muss es noch schneller gehen, gibt es den vorläufigen Reisepass. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit Ihrem zuständigen Bürgeramt. Welches Dokument für Ihr jeweiliges Reiseziel erlaubt ist, können Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes erfahren.
Wie verhalte ich mich eigentlich, wenn ich meine Reise nicht antreten kann?
Sofern Sie Ihre Reise nicht planmäßig antreten können, z.B. weil jemand aus der Familie kurzfristig erkrankt ist, ist es ganz wichtig, dass Sie Kontakt zu Ihrem Vertragspartner aufnehmen. Vertragspartner ist immer der Reiseveranstalter, über den Sie Ihre Reise gebucht haben. (TUI, DERTOUR etc.) Sollte so etwas passieren während wir z.B. im Wochenende sind, finden Sie die jeweiligen Notrufnummern auf Ihren Reiseunterlagen.
Bei der TUI finden Sie die Telefonnummer auf der 2. Seite Ihres Reiseplans.
Wie weiß ich, von welchem Terminal ich starte?
Das jeweilige Flughafenterminal wird auf den Reisedokumenten leider nicht erwähnt. Das Terminal ist allerdings immer abhängig von der durchführenden Fluggesellschaft. Wo welche Airline ihre Schalter hat, können Sie ganz einfach auf der Homepage des Flughafens, von dem Sie starten, sehen.
Wo kann ich parken, wenn ich mit dem Auto anreisen möchte?
Jeder Flughafen hat ausreichend Parkplätze, um jedem Fluggast zu gewährleisten, sein Auto sicher abzustellen. Gerne übernehmen wir die Reservierung eines Parkplatzes im Voraus für Sie, um Ihnen so eine möglichst stressfreie und reibungslose Anreise zu ermöglichen.
Was ist zu beachten, wenn ich keine Sitzplatzreservierung vorgenommen habe?
Falls Sie keine Wunschsitzplatzreservierung im Voraus getätigt haben, besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, dies beim Check-In nachzuholen. Das heißt, Sie können sich Ihren Sitzplatz aus dem dann noch verfügbaren Kontingent auswählen. Wir empfehlen immer Sitzplatzreservierungen im Voraus zu tätigen.
Wo finde ich einen Überblick über Einreise- & Impfbestimmungen?
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie immer aktuelle Einreise- & Impfbestimmungen für Ihr jeweiliges Reiseziel. Falls jedoch trotzdem etwas nicht verständlich sein sollte, stehen wir bei Fragen immer gerne zur Verfügung.
Ich habe noch nie einen Online Check-in gemacht. Wie geht das?
Sofern Sie den Online Check-in nutzen möchten, können Sie das über die Homepage der jeweiligen Airline unter Angabe Ihres Buchungscodes und Ihres Nachnamens tun. Bitte beachten Sie dabei die möglichen Vorlaufzeiten, die meist zwischen 72 und 23h vor Abflug liegen. Den Buchungscode finden Sie auf Ihren finalen Reiseunterlagen bei den Angaben zur Fluggesellschaft. Bei vielen Airlines gibt es zudem die Möglichkeit „Veranstalterbuchung“ anzuwählen, damit Sie dann die Buchungsnummer des Reiseveranstalters verwenden können.
Der Online Check-In funktioniert nicht. Wie soll ich mich verhalten?
In diesem Fall besteht weiterhin die Möglichkeit den normalen Check-In am Schalter zu nutzen. Der Online-Check-In soll lediglich der Zeitersparnis dienen.
Ich habe die Gepäckbestimmungen nicht beachtet. Muss ich nun Gepäck zurücklassen?
In dem Fall, dass Ihr Gepäck die Bestimmungen überschreitet, werden Sie am Flughafen gebeten, für Ihr Übergepäck zu bezahlen. Da dies jedoch in der Regel deutlich teurer ist, als vorher mehr Gepäck anzumelden, empfehlen wir dies im Voraus zu erledigen.
Was passiert, wenn ich im Urlaub Hilfe brauche?
Genau dafür gibt es die Reiseleitung des jeweiligen Veranstalters. Diese treten dann auf den Plan, sofern Sie schon vor Ort sind. Bitte beachten Sie bei Ihrer Hotel- bzw. Veranstalterwahl, dass dieser Service zuweilen nur digital angeboten wird. Die Kontaktdaten finden Sie immer in Ihren finalen Reiseunterlagen. Was ist, wenn ich etwas reklamieren möchte? Gibt es am Hotelzimmer etwas zu bemängeln, führt der erste Gang zur Hotelrezeption. Oftmals kann dort auch bereits Abhilfe geleistet werden. Wichtig: Auch hier, Kontakt zu Ihrem Vertragspartner aufnehmen. Sofern dies vor Ort nicht erfolgt, kann der Veranstalter Ansprüche, die nach der Reise gestellt werden, ablehnen. Die Kontaktdaten Ihrer Reiseleitung finden Sie auf Ihren finalen Reiseunterlagen. Eine offizielle Reklamation wird dann nach Rückkunft beim Reiseveranstalter eingereicht.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Flug Verspätung hatte?
Bei mehr als 3h Verspätung haben Sie bei EU-Flugstrecken einen Anspruch auf Entschädigung. Am einfachsten ist es, wenn Sie diese direkt bei der Airline geltend machen. Sie können auch zusätzlich Ihren Vertragspartner, also den jeweiligen Reiseveranstalter mit ins Boot holen, allerdings erfolgt eine Kompensation nur einmal und i.d.R. einfacher über die Fluggesellschaft. Bei etlichen Airlines gibt es bereits ein Webformular, welches Sie ausfüllen können. Haben Sie durch die Verspätung Zusatzkosten gehabt? Geben Sie das bei der Reklamation mit an.
Wir wünschen Ihnen eine tolle Reise, die keine Fragen und Wünsche offen lässt.
Ihre ReiseExperten